Die Ferienwohnung Kanaan ist eine strikte Nichtraucherwohnung.
Tiere sind im Interesse der Nachmieter nicht erlaubt.
Bei der Anreise steht die Wohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.
Bei der Buchung werden 50% des Mietpreises fällig. Der Rest am Tag vor der Abreise.
Die Maximalbelegung ist 4 Erwachsene, Kinder nach Vereinbarung. Nach Rücksprache können im Garten Zelte aufgestellt werden. Beschädigungen durch unsachgemäße Benutzung trägt der Mieter. Am Tag der Anreise ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen und wird von uns kopiert.

Der verbindliche Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Mieter, Feriengast die Reservierungsbestätigung unterschrieben an den Vermieter zurückgesandt oder die Bestätigung per E-Mail, Fax an den Vermieter gesendet hat und der Vermieter dies seinerseits per Post, E-mail oder Fax bestätigt hat.
Stornierungsgebühren: Bei Vertragskündigungen bis 4 Wochen vor vereinbarter Anreise 100€, bis 2 Wochen vor der Anreise 150€, bis 2 Tage vor der Anreise 200€, danach oder bei Nichterscheinen 300€. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung und das  Inventar pfleglich zu behandeln und jedwede Schäden, Mängel und Beanstandungen bis 12:00 Uhr des auf den Anreistag folgenden
Tages zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden.
 
Das Geschirr ist im sauberen Zustand und die Wohnung ist besenrein/gesaugt zu übergeben.
Der Müll soll getrennt werden, Papier, Bioabfälle und sonstiger Abfall kommt in die bereitgestellten Behälter. Flaschen entsorgen Sie bitte im Flaschenkontainer.
Der Mieter haftet für von ihm selbst oder seinen Begleitpersonen an der Wohnung, dem Haus oder am Grundstück herbeigeführte Schäden in vollem Umfang.
 
Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung.
Der Gast gewährt dem Vermieter eine Frist von 36 Stunden zur Beseitigung der Mängel.
 
Wir bitten Sie, die Fenster bei Abwesenheit zu schließen.
Der Vermieter darf nach vorheriger Absprache mit dem Mieter das Mietobjekt betreten. In besonderen Situationen, z.B. Gefahr für Mieter oder Mietobjekt (z.B. Unwetter m. Starkregen), darf der Vermieter das Objekt auch ohne Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten.
 
Bereitgestellte Spielgeräte etc. sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Nutzung geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Selbstverursachte Schäden
bitte dem Vermieter mitteilen um den Schaden zu besprechen und zu beheben.
Wir bitten Sie, sparsam mit Energie umzugehen. Danke für Ihr Verständnis.
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